FAQ
Wer kann die Reiserücktrittsversicherung Covid 19 abschließen?
Die Reiserücktrittsversicherung Covid 19 steht jeder Person offen, die eine gültige Travel Card der TMG Reiseversicherung besitzt. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Jahresvertrag oder eine einmalige Versicherung für eine bestimmte Reise handelt. Sofern Sie noch nicht im Besitz der Travel Card sind und Interesse an einer Reiserücktrittsversicherung Covid 19 haben, müssen Sie zuerst einen Vertrag über eine Travel Card bei der TMG Reiseversicherung abschließen. Dann steht es Ihnen frei, eine ergänzende Reiserücktrittsversicherung Covid 19 zu buchen.
Zuletzt aktualisiert am 2021-07-06 von versicherungspaket.de.
Bis wann muss ich die Reiserücktrittsversicherung Covid 19 abschließen?
Planen Sie eine Reise oder haben Sie bereits Ihre Reise gebucht, können Sie die Reiserücktrittsversicherung Covid 19 / Corona bis maximal 30 Tage vor Beginn der Reise abschließen. Das ist sehr wichtig, da Sie nur so in den Genuss des vollen Versicherungsschutzes kommen können. Anders verhält es sich bei einer Last Minute Reise. Hier können Sie die Reiserücktrittsversicherung Corona noch bis zu 3 Tage nach der Buchung abschließen. Das hat zur Folge, dass der Versicherungsschutz sofort wirksam wird. Voraussetzung ist, dass die vereinbarte Versicherungsprämie vollständig gezahlt wird.
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Kann ich die Reiserücktrittsversicherung Corona auch noch nachträglich zu einer bereits versicherten Reise abschließen?
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Denken Sie jedoch daran, dass Sie vor dem Abschluss der Reiserücktrittsversicherung Covid einen Vertrag über eine Travel Card der TMG Reiseversicherung abgeschlossen haben müssen. Der Versicherer ist die Bayerische Allgemeine Versicherung AG. Sie haben die Wahl, ob Sie lieber eine Einmalversicherung oder einen Jahresvertrag abschließen möchten. Bei einer Reiserücktrittsversicherung Corona handelt es sich jedoch immer um eine Einmalversicherung, die nur für Ihre gebuchte Reise gültig ist. Beachten Sie vor dem Abschluss der Reiserücktrittsversicherung Corona unbedingt die Abschlussfristen der Versicherung - entweder für eine normale Reise oder für eine Last Minute Reise.
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Wann beginnt der Schutz der Reiserücktrittsversicherung Covid 19?
Der Schutz beginnt am Tag nach dem Abschluss des Versicherungsvertrages. Außerdem ist es zwingend erforderlich, dass der Versicherungsbeitrag fristgerecht und vollständig eingegangen ist. Lassen Sie ihn am besten abbuchen, dann sind Sie auf der sicheren Seite. Müssen Sie vor dem Beginn Ihrer Reise aufgrund von Corona in häusliche Quarantäne oder in häusliche Isolation und können Sie deshalb Ihre Reise nicht antreten, übernimmt die Reiserücktrittsversicherung die Stornokosten. Kommt es zu einem verspäteten Reiseantritt werden die anfallenden Kosten bis zur vereinbarten Höhe ersetzt. Näheres regelt der Versicherungsvertrag.
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Wann beginnt der Corona Schutz vor einem Reiseabbruch?
Haben Sie Ihre Reise bereits angetreten und müssen sie wegen Corona abbrechen, sind Sie in der Zeit vom Antritt bis zum Ende der Reise versichert. Das gilt unabhängig davon, ob Sie aufgrund eines Verdachtsfalles oder aufgrund einer diagnostizierten Infektion abbrechen müssen.
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Was würde passieren, wenn die Reise verlängert werden muss oder nicht wie geplant beendet werden kann?
Ist Corona die Ursache, übernimmt die Reiserücktrittsversicherung Covid 19 alle relevanten Kosten. Das gilt bis zur vereinbarten Obergrenze von 2000 Euro oder 5000 Euro. Gründe für eine ungewollte Reiseverlängerung können eine häusliche Quarantäne oder eine häusliche Isolation sein. Fachleute sprechen immer dann von einer Quarantäne, wenn der Verdacht besteht oder wenn die betreffende Person Kontakt mit einer infizierten Person hatte. Wurde bei ihr eine Corona-Infektion diagnostiziert, muss sie sich nicht in Quarantäne, sondern in Isolation begeben. Obwohl die Auswirkungen ähnlich sein können, sind diese beiden Begriffe nicht zu verwechseln oder gleichzusetzen.
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Welche Fälle sichert die Reiserücktrittsversicherung Covid 19 generell ab?
Grundsätzlich können Sie davon ausgehen, dass die Reiserücktrittsversicherung Covid 19 alle Fälle absichert, die Ihre Person betreffen. Das kann eine Quarantäne, eine Isolation, der Verdacht oder eine Infektion mit Corona sein.
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Was ist eine häusliche Quarantäne?
Eine häusliche Quarantäne wird in der Regel für Kontaktpersonen ersten Grades angeordnet. Das bedeutet, dass es offiziell nachweisbar sein muss, dass Sie in den letzten Tagen mit einer Person im engeren Kontakt standen, die nachweislich an Corona erkrankt oder infiziert war. Kontaktpersonen zweiten Grades müssen meistens nicht in Quarantäne. Die Länge der angeordneten Quarantäne kann variieren, je nachdem, wie viele Tagen seit dem Kontakt vergangen sind. Die maximale Dauer einer Quarantäne liegt bei 14 Tagen. Sie wird nur in seltenen Ausnahmefällen überschritten, kann aber auch verkürzt werden. Häusliche Quarantäne bezieht sich nicht nur auf Ihre Wohnung oder Ihr Zuhause, sondern auf den Ort, wo Sie sich gerade befinden. Sie können auch in einem Hotel oder in einer Ferienwohnung in Quarantäne geschickt werden. An vielen Urlaubsorten gibt es sogar Hotels, die extra für eine Quarantäne bestimmt sind. Sind Sie davon betroffen, dürfen Sie Ihr Zimmer nicht verlassen.
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Was ist eine häusliche Isolation?
Häusliche Isolation ist ebenfalls ein wichtiger Begriff, der immer wieder im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion steht. Die Voraussetzung dafür ist, dass bei Ihnen eine Corona-Infektion offiziell nachgewiesen wurde. Sind Sie noch zuhause und haben Ihre Reise noch nicht angetreten, würden Sie in Ihrer eigenen Wohnung oder Ihrem Haus in Isolation geschickt. Befinden Sie sich bereits am Reiseziel, kann der Ort der Isolation Ihr Hotelzimmer, Ihre Ferienwohnung oder Ihr Domizil sein, wo Sie sich gerade befinden. Sinn und Zweck der Isolation ist es, Gefahr abzuwenden und zu vermeiden, dass Sie andere Personen in Ihrer Umgebung mit Corona anstecken können.
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Wann liegt ein versicherter Fall vor?
In der Reiserücktrittsversicherung Corona liegt ein versicherter Fall immer dann vor, wenn Sie
- Ihre geplante und gebuchte Reise nicht antreten können,
- Ihre geplante und gebuchte Reise nicht rechtzeitig antreten können,
- Ihre gebuchte Reise umbuchen müssen,
- Ihre bereits begonnene Reise nicht wie geplant fortsetzen können,
- Ihre bereits begonnene Reise nicht wie geplant beenden können.
Der Grund für all diese Ereignisse muss Corona sein, entweder als Verdacht oder als Infektion. Natürlich kann es auch andere Gründe für einen Reiserücktritt oder Reiseabbruch geben. Dafür ist jedoch nicht die Reiserücktrittsversicherung Corona, sondern die normale Reiserücktrittsversicherung zuständig. Deshalb ist es so wichtig, dass Sie die Reiserücktrittsversicherung Corona in Ergänzung zur Travel Card Reiseversicherung und nicht allein abschließen.
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Welche Fälle sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Auch wenn Sie eine Reiserücktrittsversicherung Covid 19 / Corona abgeschlossen haben, sollten Sie niemals leichtfertig sein. Die Versicherung übernimmt keine Leistungen, wenn Sie trotz einer amtlichen Reisewarnung Ihre Reise antreten und infolge dessen in Quarantäne oder Isolation müssen. Versicherungsleistungen sind ebenfalls ausgeschlossen, wenn es vor Ort Ausgangssperren oder andere Beschränkungen gibt, die Sie am planmäßigen Fortgang Ihrer Reise hindern. Eine Reisewarnung sollten Sie immer ernst nehmen, denn in dem Land oder in der Region, für die sie gilt, besteht ein erheblich erhöhtes Risiko, an Corona zu erkranken.
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Was kostet die Reiserücktrittsversicherung Covid 19?
Sie können zwischen zwei verschiedenen Tarifen wählen. Hierbei handelt es sich um den Travel Card Zusatz Corona Schutz 2000 und den Travel Card Corona Schutz 5000. Die Zahlen 2000 und 5000 stehen für den maximalen Reisepreis, der abgesichert ist. Konkret heißt dies, dass die maximale Summe beim Corona Schutz 2000 Euro oder 5000 Euro beträgt. Der Travel Card Corona Schutz 2000 kostet einmalig 10 Euro und der Travel Card Corona Schutz 5000 kostet einmalig 35 Euro. Er wird jeweils in einem Betrag nach Versicherungsabschluss fällig. In beiden Fällen wird komplett auf eine Selbstbeteiligung verzichtet.
Zuletzt aktualisiert am 2023-04-28 von versicherungspaket.de.