Reiserücktrittsversicherung Covid & Corona | Versicherungspaket.de

COVID-19 Zusatzversicherung

Einfach die passende Deckungssumme entweder bis 2000 € oder 5.000 € auswählen und vor Unwägbarkeiten geschützt sein!

Der TC COVID Zusatztarif enthält: Absicherung SARS-Cov-2 (Coronavirus)✓  keine Altersgrenze✓ bis zu 8 Personen✓

Zusatzversicherung COVID für bestehende Travel Card Reiseversicherung

Reisepreis bis 2000 € ohne Selbstbehalt
  Reisepreis in € Tarifpreis
Travel Card Zusatz Corona-Schutz 2000 2000 10,00 €
Reisepreis bis 5000 € ohne Selbstbehalt
  Reisepreis in € Tarifpreis
Travel Card Zusatz Corona-Schutz 5000 5000 25,00 €

Reiserücktrittsversicherung Corona & Covid mit Quarantäneschutz

Es handelt sich um eine Zusatz-Versicherung für eine einzelne Reise, die den Versicherungsschutz einer bei uns bestehenden Reiseversicherung erweitert.

Die Zusatzversicherung COVID ist eine Einmalversicherung, die für sämtliche touristischen Leistungen gültig ist und wird in den oben genannten zwei Tarifstufen (immer ohne Selbstbeteiligung und ohne Altersbegrenzung) angeboten.

Was wird mit der neuen Zusatzversicherung versichert?

Reisen, die Sie nicht oder nicht planmäßig antreten oder planmäßig beenden können, weil ein Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus (COVID - 19) oder eine Infektion mit dem Coronavirus (COVID - 19) vorliegt und deshalb:

  1. 1. eine häusliche Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Maßnahme (z.B. Anordnung) oder einer Anordnung durch berechtigte Dritte (z.B. Arzt) auf der Basis einer gesetzlichen Grundlage (z. B. Verordnung) erforderlich wird oder
  2. 2. die Beförderung durch berechtigte Dritte (z.B. Flughafenpersonal) oder das Betreten des versicherten Mietobjekts durch berechtigte Dritte (z.B. Vermieter) verweigert wird.

 

Entnehmen Sie bitte weitere wichtige Regelungen und Informationen den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Trotz Corona bestens abgesichert - Reiserücktrittsversicherung Covid 19 / Corona

Seit Beginn der Corona Pandemie ist es sehr schwer geworden, Reisen zu planen. Immer wieder kann etwas Unvorhergesehenes geschehen. Viele Personen müssen ihre Reise absagen, verschieben oder abbrechen, da bei ihnen der Verdacht auf Corona besteht oder bereits eine Infektion diagnostiziert wurde. Beides ist entweder mit einer häuslichen Quarantäne oder einer häuslichen Isolation verbunden, die alle Pläne vorerst auf das Eis legt. Mit einer Reiserücktrittsversicherung Corona sind Sie auf der sicheren Seite, denn sie übernimmt die Kosten, wenn sie wegen Corona ihre Reise nicht antreten können. Das Gleiche gilt für den Fall, dass Sie unterwegs in häusliche Quarantäne oder Isolation gehen oder Ihre Reise vorzeitig abbrechen müssen.

Sicherheit in unsicheren Zeiten

Die Grundlage für die Reiserücktrittsversicherung Corona bildet die Travel Card der TMG Reiseversicherung. Dabei ist es zweitrangig, ob Sie einen Jahresvertrag oder eine Einmalversicherung abgeschlossen haben. Der Versicherungsträger ist die BA - die Bayerische Allgemeine Versicherung. Sofern Sie noch nicht im Besitz der Travel Card der TMG Reiseversicherung sind, können Sie jederzeit einen Vertrag abschließen. Die Reiserücktrittsversicherung Covid 19 ist eine gute und sinnvolle Ergänzung. Sie ist in zwei Varianten erhältlich.

  1. Travel Card Zusatz Corona Schutz 2000
  2. Travel Card Zusatz Corona Schutz 5000

Die Variante Travel Card Zusatz Corona Schutz 2000 ist die richtige Wahl, wenn Sie eine Reise im Wert von maximal 2000 Euro planen. Bei einer Reise, die mehr als 2000 Euro und weniger als 5000 Euro kostet, empfiehlt sich der Travel Card Zusatz Corona Schutz 5000. Hier werden die Kosten im Versicherungsfall bis zur Höhe von 5000 Euro ersetzt.

Die Kosten für den Travel Card Zusatz Corona Schutz 2000 betragen einmalig 10 Euro ohne Selbstbehalt. Der Travel Card Zusatz Corona Schutz 5000 kostet 25 Euro ohne Selbstbehalt. Diese Versicherungsprämie wird nach Vertragsabschluss fällig und von Ihrem Konto abgebucht.

Gültigkeit

Bei der Reiserücktrittsversicherung Corona handelt es sich immer um eine Einmalversicherung, die für eine bevorstehende Reise abgeschlossen wird. Ist die Reise beendet, erlischt die Versicherung automatisch. Eine gesonderte Kündigung ist daher nicht erforderlich.

In den folgenden Fällen können Sie Leistungen von der Reiserücktrittsversicherung Corona erhalten:

  • häusliche Quarantäne oder häusliche Isolation aufgrund behördlicher Anordnung oder Anordnung durch eine bevollmächtigte Person wie zum Beispiel einen Arzt
  • Verdacht auf Corona / Covid 19
  • bestätigte Infektion mit Corona / Covid 19.
  • Verweigerung der Beförderung durch Fluggesellschaften oder andere berechtigte Dritte wegen Corona
  • Verweigerung des Zutritts zu einem Hotel, einer Ferienwohnung oder einem anderen Mietobjekt aufgrund von Corona.

Wann sollten Sie die Reiserücktrittsversicherung Covid 19 abgeschließen?

Es empfiehlt sich, die Reiserücktrittsversicherung Covid 19 möglichst frühzeitig abzuschließen. Bei einer geplanten Reise muss das mindestens 30 Tage vor Reiseantritt geschehen. Andernfalls kommt es zu Verzögerungen beim Versicherungsschutz, die es unbedingt zu vermeiden gilt.

Bei einer Last Minute Reise verhält es sich etwas anders. Hier ist der Versicherungsabschluss bis zu 3 Tage nach Abschluss des Reisevertrages möglich. Anschließend setzt der Versicherungsschutz sofort ein.

Welchen Zeitraum umfasst die Reiserücktrittsversicherung Covid 19?

Haben Sie Ihren Versicherungsvertrag abgeschlossen und die Versicherungsprämie gezahlt, sind Sie geschützt. Die Stornokosten für einen coronabedingten Reiserücktritt werden bis zum geplanten Reisebeginn ersetzt. Die Aufwendungen für einen verspäteten Reiseantritt, einen vorzeitigen Reiseabbruch oder eine Umbuchung können bis maximal 52 Tage ersetzt werden, allerdings nur, wenn die Reise so lange dauert. Andernfalls enden die Leistungen der Reiserücktrittsversicherung Covid 19, sobald die Reise endet.

Welche Leistungen sind nicht versichert?

Bestimmte Leistungen sind von der Reiserücktrittsversicherung Corona ausgeschlossen. Das gilt zum Beispiel, wenn Sie ins Krankenhaus müssen oder wenn Sie Ihre Reise antreten, obwohl es eine offizielle Reisewarnung vom Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland gibt. Auch wenn Sie durch örtliche Beschränkungen am planmäßigen Reiseverlauf gehindert werden, kann die Reiserücktrittsversicherung Corona nicht für die Kosten, die dadurch entstehen, aufkommen. Dies sollten Sie wissen, bevor Sie sich auf den Weg machen.

Welche Kosten können bei einem Reiseabbruch übernommen werden?

Müssen Sie wegen einer gesicherten Diagnose oder einem Verdacht auf Corona die Reise abbrechen, können die Kosten für die Unterkunft, die Verpflegung und die Transportmittel bis zur vereinbarten Höhe erstattet werden. Das Gleiche gilt für die Leistungen, die im Reisevertrag vereinbart sind und die Sie wegen Corona nicht mehr in Anspruch nehmen können. Auch nachträgliche Kosten, die aufgrund Ihres Reiseabbruches anfallen, können von der Reiserücktrittsversicherung Corona übernommen werden.

Corona und Reisen - individuelle Faktoren

Grundsätzlich lässt sich sagen, dass eine Reiserücktrittsversicherung Corona nur dann für die Kosten aufkommen kann, wenn die Gründe für den Reiserücktritt oder den Reiseabbruch individueller und nicht gesellschaftlicher Natur sind. Das bedeutet ganz konkret, dass die Reise grundsätzlich stattfinden kann und dass mit ihr keine allgemeinen Risiken verbunden sind. Erkranken Sie an Corona oder müssen wegen einem Verdacht in Quarantäne, ist das ein individueller Risikofaktor. Dass die Gefahr einer Corona-Infektion besteht, sollten Sie niemals aus dem Auge lassen, gerade dann nicht, wenn Sie Ihre Reisepläne schmieden. Sie können aber zumindest das finanzielle Risiko minimieren, wenn Sie rechtzeitig eine Reiserücktrittsversicherung Corona abschließen. Überlassen Sie an diesem Punkt nichts dem Zufall, damit Sie im Falle einer Erkrankung neben den gesundheitlichen nicht auch noch mit den finanziellen Folgen kämpfen müssen.

Corona und Reisen - Versicherung zahlt nicht bei Reisewarnung

Sind in einem Land oder in einem bestimmten Gebiet die Corona Infektionszahlen besonders hoch, kann das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland eine Reisewarnung erlassen. Das Gleiche gilt für den Fall, dass eine gefährliche Mutation besonders häufig vorkommt. Eine Reisewarnung ist jedoch nicht mit einem Reiseverbot gleichzusetzen. Sie haben immer die Wahl, ob Sie auf die Reise verzichten oder ob Sie sie trotzdem antreten. Im letztgenannten Fall sollten Sie sich nicht nur darüber im Klaren sein, dass Sie sich einem hohen Risiko aussetzen. Sie können sich leichter anstecken und eventuell schwer erkranken. Außerdem besteht die Gefahr, dass Sie vor Ort oder bei der Rückkehr in Quarantäne müssen. Überlegen Sie deshalb gut, bevor Sie eine Entscheidung treffen. In jedem Falle sollten Sie wissen, dass die Reiserücktrittsversicherung Covid 19 nicht für die Kosten aufkommen kann, die bei einer Reisewarnung durch eine Quarantäne, einen Reiseabbruch oder eine verspätete Rückkehr auf Sie zukommen. Sie haben diese Kosten ganz allein zu tragen, da Sie schließlich auf eigenes Risiko verreisen.

Bei unserer Reiseversicherung haben sich die Regularien geändert

Reisewarnung im Urlaubsland

Wenn Sie Ihre Reiseversicherung nach dem 05.03.2021 bei uns abgeschlossen haben oder nun ganz neu abschließen wollen, bieten wir Ihnen im Rahmen unseres Reiseschutz bei Corona auch dann Versicherungsschutz an, wenn eine Reisewarnung besteht. Die Reisewarnung muss vom Auswärtigen Amt offiziell ausgesprochen werden.

Tritt dann ein versicherte Ereignis ein (z.B. eine Erkrankung oder ein Todesfall) übernehmen wir die Kosten der Stornierung.Achtung: Sollten Sie noch eine Reiseversicherung haben, die älter als März 2021 ist, können wir Ihnen ein Angebot zur Umstellung der Reiseversicherung machen. Unsere Mitarbeiter*innen stehen Ihnen hier gerne zur Verfügung.

Aber Achtung: Wird ein Urlaubsland mit einer Reisewarnung durch das Auswärtige Amt gekennzeichnet, dann ist diese Tatsache an sich, kein versicherter Rücktrittsgrund. In solchen Fällen wenden Sie sich bitte an den Reiseanbieter bzw. Veranstalter, um eine Umbuchung oder Stornierung zu besprechen.

Corona und Reisen - Ausgangssperren, örtliche Beschränkungen und Lockdown

Die Reiserücktrittsversicherung Covid 19 kann ebenfalls nicht für die Kosten aufkommen, die Ihnen entstehen können, wenn Sie durch örtliche Beschränkungen daran gehindert werden, ihre Reise wie geplant durchzuführen. Solche Beschränkungen können lokale oder ortsübergreifende Ausgangssperren, Lockdowns oder Teil-Lockdowns sein. Hier haben Sie das Risiko in vollem Umfang selbst zu tragen.

Corona und Reisen Einreiseverbote und Reiseverbote

Sind die Coronazahlen in einer Region oder in einem Land besonders hoch, können Ein- oder Ausreiseverbote beziehungsweise erhebliche Beschränkungen auferlegt werden. Ohne triftigen Grund kann dann niemand in die entsprechende Region einreisen. Haben Sie eine Reise gebucht, die solch ein Verbot tangiert, wird es zu einer automatischen Stornierung kommen. Sie müssen in diesem Falle nichts weiter tun, als die Bestätigung abzuwarten. Sofern es sich um einen seriösen Reiseveranstalter handelt, wird er ihnen die Kosten erstatten.

Fazit

Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung Corona ist empfehlenswert und lohnenswert. Sie sollten sich dennoch genau informieren, welche Kosten durch die Versicherung abgedeckt sind und welche nicht. Die Reiserücktrittsversicherung Corona wird als Ergänzung zur Travel Card der TMG Reiseversicherung angeboten. Möchten Sie Reisekosten bis zur Höhe von 2000 Euro absichern, zahlen Sie einmalig 15 Euro, möchten Sie Reisekosten bis zur Höhe von 5000 Euro absichern, zahlen Sie einmalig 25 Euro. Der Betrag wird direkt nach Versicherungsabschluss fällig. Der Versicherungsschutz tritt sofort ein und endet nach der Reise. Es handelt sich nicht um einen Jahresvertrag, sondern immer um einen Vertrag, der für eine einzige Reise gültig ist. Erkranken Sie an Corona oder besteht der Verdacht und müssen Sie in häusliche Quarantäne beziehungsweise Isolation. erstattet Ihnen die Reiserücktrittsversicherung Corona die anfallenden Kosten bis zur vereinbarten Höhe. Eine Kostenübernahme ist ausgeschlossen, wenn Sie trotz Reisewarnung oder örtlichen Beschränkungen Ihre Reise antreten und es infolge dessen zu Unregelmäßigkeiten kommt, die Ihnen die planmäßige Fortsetzung Ihrer Reise erschweren oder unmöglich machen.

FAQ - Häufige Fragen

FAQ

Wer kann die Reiserücktrittsversicherung Covid 19 abschließen?

Die Reiserücktrittsversicherung Covid 19 steht jeder Person offen, die eine gültige Travel Card der TMG Reiseversicherung besitzt. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Jahresvertrag oder eine einmalige Versicherung für eine bestimmte Reise handelt. Sofern Sie noch nicht im Besitz der Travel Card sind und Interesse an einer Reiserücktrittsversicherung Covid 19 haben, müssen Sie zuerst einen Vertrag über eine Travel Card bei der TMG Reiseversicherung abschließen. Dann steht es Ihnen frei, eine ergänzende Reiserücktrittsversicherung Covid 19 zu buchen.

Zuletzt aktualisiert am 2021-07-06 von versicherungspaket.de.

Bis wann muss ich die Reiserücktrittsversicherung Covid 19 abschließen?

Planen Sie eine Reise oder haben Sie bereits Ihre Reise gebucht, können Sie die Reiserücktrittsversicherung Covid 19 / Corona bis maximal 30 Tage vor Beginn der Reise abschließen. Das ist sehr wichtig, da Sie nur so in den Genuss des vollen Versicherungsschutzes kommen können. Anders verhält es sich bei einer Last Minute Reise. Hier können Sie die Reiserücktrittsversicherung Corona noch bis zu 3 Tage nach der Buchung abschließen. Das hat zur Folge, dass der Versicherungsschutz sofort wirksam wird. Voraussetzung ist, dass die vereinbarte Versicherungsprämie vollständig gezahlt wird.

Zuletzt aktualisiert am 2021-07-06 von versicherungspaket.de.

Kann ich die Reiserücktrittsversicherung Corona auch noch nachträglich zu einer bereits versicherten Reise abschließen?

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Denken Sie jedoch daran, dass Sie vor dem Abschluss der Reiserücktrittsversicherung Covid einen Vertrag über eine Travel Card der TMG Reiseversicherung abgeschlossen haben müssen. Der Versicherer ist die Bayerische Allgemeine Versicherung AG. Sie haben die Wahl, ob Sie lieber eine Einmalversicherung oder einen Jahresvertrag abschließen möchten. Bei einer Reiserücktrittsversicherung Corona handelt es sich jedoch immer um eine Einmalversicherung, die nur für Ihre gebuchte Reise gültig ist. Beachten Sie vor dem Abschluss der Reiserücktrittsversicherung Corona unbedingt die Abschlussfristen der Versicherung - entweder für eine normale Reise oder für eine Last Minute Reise.

Zuletzt aktualisiert am 2021-07-06 von versicherungspaket.de.

Wann beginnt der Schutz der Reiserücktrittsversicherung Covid 19?

Der Schutz beginnt am Tag nach dem Abschluss des Versicherungsvertrages. Außerdem ist es zwingend erforderlich, dass der Versicherungsbeitrag fristgerecht und vollständig eingegangen ist. Lassen Sie ihn am besten abbuchen, dann sind Sie auf der sicheren Seite. Müssen Sie vor dem Beginn Ihrer Reise aufgrund von Corona in häusliche Quarantäne oder in häusliche Isolation und können Sie deshalb Ihre Reise nicht antreten, übernimmt die Reiserücktrittsversicherung die Stornokosten. Kommt es zu einem verspäteten Reiseantritt werden die anfallenden Kosten bis zur vereinbarten Höhe ersetzt. Näheres regelt der Versicherungsvertrag.

Zuletzt aktualisiert am 2021-07-06 von versicherungspaket.de.

Wann beginnt der Corona Schutz vor einem Reiseabbruch?

Haben Sie Ihre Reise bereits angetreten und müssen sie wegen Corona abbrechen, sind Sie in der Zeit vom Antritt bis zum Ende der Reise versichert. Das gilt unabhängig davon, ob Sie aufgrund eines Verdachtsfalles oder aufgrund einer diagnostizierten Infektion abbrechen müssen.

Zuletzt aktualisiert am 2021-07-06 von versicherungspaket.de.

Was würde passieren, wenn die Reise verlängert werden muss oder nicht wie geplant beendet werden kann?

Ist Corona die Ursache, übernimmt die Reiserücktrittsversicherung Covid 19 alle relevanten Kosten. Das gilt bis zur vereinbarten Obergrenze von 2000 Euro oder 5000 Euro. Gründe für eine ungewollte Reiseverlängerung können eine häusliche Quarantäne oder eine häusliche Isolation sein. Fachleute sprechen immer dann von einer Quarantäne, wenn der Verdacht besteht oder wenn die betreffende Person Kontakt mit einer infizierten Person hatte. Wurde bei ihr eine Corona-Infektion diagnostiziert, muss sie sich nicht in Quarantäne, sondern in Isolation begeben. Obwohl die Auswirkungen ähnlich sein können, sind diese beiden Begriffe nicht zu verwechseln oder gleichzusetzen.

Zuletzt aktualisiert am 2021-07-06 von versicherungspaket.de.

Welche Fälle sichert die Reiserücktrittsversicherung Covid 19 generell ab?

Grundsätzlich können Sie davon ausgehen, dass die Reiserücktrittsversicherung Covid 19 alle Fälle absichert, die Ihre Person betreffen. Das kann eine Quarantäne, eine Isolation, der Verdacht oder eine Infektion mit Corona sein.

Zuletzt aktualisiert am 2021-07-06 von versicherungspaket.de.

Was ist eine häusliche Quarantäne?

Eine häusliche Quarantäne wird in der Regel für Kontaktpersonen ersten Grades angeordnet. Das bedeutet, dass es offiziell nachweisbar sein muss, dass Sie in den letzten Tagen mit einer Person im engeren Kontakt standen, die nachweislich an Corona erkrankt oder infiziert war. Kontaktpersonen zweiten Grades müssen meistens nicht in Quarantäne. Die Länge der angeordneten Quarantäne kann variieren, je nachdem, wie viele Tagen seit dem Kontakt vergangen sind. Die maximale Dauer einer Quarantäne liegt bei 14 Tagen. Sie wird nur in seltenen Ausnahmefällen überschritten, kann aber auch verkürzt werden. Häusliche Quarantäne bezieht sich nicht nur auf Ihre Wohnung oder Ihr Zuhause, sondern auf den Ort, wo Sie sich gerade befinden. Sie können auch in einem Hotel oder in einer Ferienwohnung in Quarantäne geschickt werden. An vielen Urlaubsorten gibt es sogar Hotels, die extra für eine Quarantäne bestimmt sind. Sind Sie davon betroffen, dürfen Sie Ihr Zimmer nicht verlassen.

Zuletzt aktualisiert am 2021-07-06 von versicherungspaket.de.

Was ist eine häusliche Isolation?

Häusliche Isolation ist ebenfalls ein wichtiger Begriff, der immer wieder im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion steht. Die Voraussetzung dafür ist, dass bei Ihnen eine Corona-Infektion offiziell nachgewiesen wurde. Sind Sie noch zuhause und haben Ihre Reise noch nicht angetreten, würden Sie in Ihrer eigenen Wohnung oder Ihrem Haus in Isolation geschickt. Befinden Sie sich bereits am Reiseziel, kann der Ort der Isolation Ihr Hotelzimmer, Ihre Ferienwohnung oder Ihr Domizil sein, wo Sie sich gerade befinden. Sinn und Zweck der Isolation ist es, Gefahr abzuwenden und zu vermeiden, dass Sie andere Personen in Ihrer Umgebung mit Corona anstecken können.

Zuletzt aktualisiert am 2021-07-06 von versicherungspaket.de.

Wann liegt ein versicherter Fall vor?

In der Reiserücktrittsversicherung Corona liegt ein versicherter Fall immer dann vor, wenn Sie

  • Ihre geplante und gebuchte Reise nicht antreten können,
  • Ihre geplante und gebuchte Reise nicht rechtzeitig antreten können,
  • Ihre gebuchte Reise umbuchen müssen,
  • Ihre bereits begonnene Reise nicht wie geplant fortsetzen können,
  • Ihre bereits begonnene Reise nicht wie geplant beenden können.

Der Grund für all diese Ereignisse muss Corona sein, entweder als Verdacht oder als Infektion. Natürlich kann es auch andere Gründe für einen Reiserücktritt oder Reiseabbruch geben. Dafür ist jedoch nicht die Reiserücktrittsversicherung Corona, sondern die normale Reiserücktrittsversicherung zuständig. Deshalb ist es so wichtig, dass Sie die Reiserücktrittsversicherung Corona in Ergänzung zur Travel Card Reiseversicherung und nicht allein abschließen.

Zuletzt aktualisiert am 2021-07-06 von versicherungspaket.de.

Welche Fälle sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?

Auch wenn Sie eine Reiserücktrittsversicherung Covid 19 / Corona abgeschlossen haben, sollten Sie niemals leichtfertig sein. Die Versicherung übernimmt keine Leistungen, wenn Sie trotz einer amtlichen Reisewarnung Ihre Reise antreten und infolge dessen in Quarantäne oder Isolation müssen. Versicherungsleistungen sind ebenfalls ausgeschlossen, wenn es vor Ort Ausgangssperren oder andere Beschränkungen gibt, die Sie am planmäßigen Fortgang Ihrer Reise hindern. Eine Reisewarnung sollten Sie immer ernst nehmen, denn in dem Land oder in der Region, für die sie gilt, besteht ein erheblich erhöhtes Risiko, an Corona zu erkranken.

Zuletzt aktualisiert am 2021-07-06 von versicherungspaket.de.

Was kostet die Reiserücktrittsversicherung Covid 19?

Sie können zwischen zwei verschiedenen Tarifen wählen. Hierbei handelt es sich um den Travel Card Zusatz Corona Schutz 2000 und den Travel Card Corona Schutz 5000. Die Zahlen 2000 und 5000 stehen für den maximalen Reisepreis, der abgesichert ist. Konkret heißt dies, dass die maximale Summe beim Corona Schutz 2000 Euro oder 5000 Euro beträgt. Der Travel Card Corona Schutz 2000 kostet einmalig 10 Euro und der Travel Card Corona Schutz 5000 kostet einmalig 35 Euro. Er wird jeweils in einem Betrag nach Versicherungsabschluss fällig. In beiden Fällen wird komplett auf eine Selbstbeteiligung verzichtet.

Zuletzt aktualisiert am 2023-04-28 von versicherungspaket.de.

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